Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrzeugverkauf
Stand Oktober 2025
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“ oder „Besteller“).
I. Bestellung
Wenn der Vertrag nicht sofort zustande kommt, ist der Besteller an seine verbindliche Bestellung 10 (zehn) Werktage. gebunden. Falls der Besteller die ihm angebotene Begutachtung durch einen Sachverständigen wünscht, ist er an seine verbindliche Bestellung zwei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der KOSI die Annahme der Bestellung innerhalb der Frist bestätigt, die Bereitstellung mitteilt oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Anderslautende Bedingungen gelten nicht, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.
II. Schadensersatz
KOSI haftet für Schäden gemäß den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Kauf von Gebrauchtfahrzeugen ist die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert.
Eine Haftung gegenüber gewerblichen Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind überdies Schäden des Käufers durch die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
III. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
IV. Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag erfordern die schriftliche Zustimmung des Verkäufers.
V. Fahrzeugangaben laut Vorbesitzer oder Lieferant
bzw. basierend unter anderem auf Informationen von Vorbesitzer oder Lieferant geben ausschließlich Informationen Dritter wieder. Sie sind nicht das Ergebnis eigener Untersuchung oder Ermittlung des Verkäufers, bzw. Vermittlers und stellen keine Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft dar, es sei denn, dass ausdrücklich und schriftlich eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde. Der Verkäufer bzw. Vermittler weist darauf hin, dass vom Verkäufer, Vorbesitzer, Lieferanten des Verkäufers oder sonstigen Dritten gemachte Angaben, besonders hinsichtlich Laufleistung und Unfallvorschäden keine vollständige verlässliche Auskunft über die tatsächliche Beschaffenheit des Fahrzeuges bieten. Eher ist bei steigendem Alter, wie auch höherer Zahl der Vorbesitzer oder Art der Nutzung davon auszugehen, dass Angaben z.B. zur Laufleistung und zu Unfallvorschäden von der tatsächlichen Beschaffenheit abweichen. Das sich hieraus ergebende Risiko hinsichtlich der tatsächlichen Beschaffenheit der Sache wird vom Käufer übernommen.
VI. Sachmängel
Gebrauchtfahrzeuge werden vom Verkäufer sorgfältig untersucht. Ein bei Gefahrübergang vorliegender, dem Alter, der Laufleistung und der Qualitätsstufe entsprechender, gewöhnlicher, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigender Verschleiß des Fahrzeugs begründet keinen Sachmangel nach § 434 I 2 Nr. 1, Nr. 2 BGB. Dies gilt auch dann, wenn sich daraus in absehbarer Zeit – insbesondere bei der durch Gebrauch und Zeitablauf zu erwartender weiterer Abnutzung – ein Erneuerungsbedarf ergibt.
Das Vorliegen eines Mangels ist vom Käufer zu beweisen. Eventuelle Mängelrügen und Nachbesserungsverlangen sind allein an den Verkäufer zu richten. Der Käufer hat in diesem Fall das Fahrzeug dem Verkäufer zum Zweck der Überprüfung und ggf. Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck hat der Käufer das Fahrzeug, wenn möglich zum Verkäufer zu verbringen. Soweit eine solche Verbringung für den Käufer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden ist, so wird der KOSI das Fahrzeug auf seine Kosten abholen oder den Transport veranlassen.
Sollte sich herausstellen, dass der Mangel nicht besteht oder der Mangel nicht vom Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelgewährleistung zu vertreten ist, trägt der Käufer die Kosten der Abholung bzw. des Transports. Der Verkäufer ist berechtigt in diesem Fall pauschale Kosten iHv. €350,00 zu berechnen. Die Kosten sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
VII. Abnahmetermin
Bleibt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises länger als acht Tage nach vereinbarter Fälligkeit und/oder mit der Abnahme des Kaufgegenstands ab mitgeteiltem Bereitstellungsdatum in Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
VIII. Begutachtung des Fahrzeuges durch den Käufer / Mängelfeststellungen / Vertragsanpassung / Rücktritt
Der Käufer hat, sofern er es wünscht, die Möglichkeit, den Zustand des Fahrzeuges auf seine Kosten durch ein kaufbegleitendes Gutachten eines Sachverständigen am Betriebssitz des Verkäufers überprüfen zu lassen. Der Verkäufer übernimmt für den Inhalt des Gutachtens keine Haftung. Gelangt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs von dem im Fahrzeugcheck genannten Zustand oder von dem bisher vertraglich vereinbarten Zustand deutlich abweicht, oder stellt er fest, dass das Kfz bisher nicht bekannte, erhebliche Mängel i.S. des § 434 BGB aufweist, ist der Käufer berechtigt, seine Bestellung spätestens bis zum 5. Werktag ab Bestellung zurückziehen. Falls bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, können Käufer und Verkäufer im zuvor beschriebenen Fall von diesem Vertrag zurücktreten. Bei zulässigem Rücktritt vom Vertrag übernimmt der Verkäufer unter entsprechender Freistellung des Käufers die gesamten Kosten der Begutachtung.
IX. Gefahrübergang
Mit dem Vertragsschluss geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des verkauften Fahrzeugs auf den Käufer über, auch wenn das Fahrzeug zunächst noch im Besitz des Verkäufers bleibt.
X. Verbrauchs- und Emissionswerte
Die in Werbung und Prospekten angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte werden im Rahmen des jeweiligen Typgenehmigungsverfahrens nach standardisierten Tests, quasi unter „Laborbedingungen“ ermittelt. Im normalen Fahrbetrieb werden diese Werte fast immer deutlich überschritten. Auch die in Fachtests ermittelten, i.d.R. um 30% - 40% über den offiziellen Angaben liegenden Verbrauchswerte, können von den individuellen Werten abweichen, da sie durch viele Einflüsse wie Fahrstil, Einsatzart, Temperatur, Reifengröße, Fahrzeuggesamtgewicht, Sonderausstattungen etc. beeinflusst werden. Es muss daher damit gerechnet werden, dass die tatsächlichen Verbrauchs- und Emissionswerte deutlich über den offiziellen Angaben liegen. Aus diesen Gründen erfolgt für das hier verkaufte Fahrzeug keine Eigenschaftszusicherung bezüglich des Kraftstoffverbrauchs oder der Schadstoffemissionen.
XI. Schiedsstelle, Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Der Verkäufer ist Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. Bonn. Der Käufer kann im Streitfall dessen Schiedsstelle schriftlich anrufen. Einigungsvorschläge der Schiedsstelle sind für den Käufer kostenlos und nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Seiten angenommen werden. Wird die Schiedsstelle auf Antrag beider Parteien als Schiedsgutachter tätig, sind die von ihr getroffenen Feststellungen für beide Parteien verbindlich, es sei denn, sie sind offenbar unrichtig. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Adressat für den Kontakt zur Schiedsstelle ist der BVfK e.V. 53113 Bonn Bundeskanzlerplatz 5, Tel.: 0228 85 40 921, Fax: 0228 85 40 928
XII. Schlussbestimmungen
Soweit rechtlich zulässig wird Regensburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.